Rechtslage in Österreich zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Am 1.1.1975 traten folgende Artikel in Kraft:

§97 StGB, Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

(1) Die Tat ist nach §96 nicht strafbar,

wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder

(2) Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, daß der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die im Krankenpflegefachdienst, in medizinisch-technischen Diensten oder im Sanitätsdienst tätigen Personen.

(3) Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden.

Anmerkungen: Abs 1 Z 1 enthält die sog. Fristenregelung, wonach der Schwangerschaftsabbruch straflos ist, wenn er innerhalb der ersten drei Monate nach Einnistung des Eies (Nidation) nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird. Nach Ablauf der ersten drei Monate ist der Schwangerschaftsabbruch nur bei Vorliegen von Indikationen – die gegenüber dem früheren Recht vermehrt wurden (Abs 1 Z2 und 3) – straflos.

Abs 2 enthält eine Gewissensklausel, Abs 3 ein Diskriminierungsverbot sowohl für Personen, die einen straflosen Schwangerschaftsabbruch durchführen oder daran mitwirken als auch für Personen, die sich auf Grund der Gewissensklausel weigern, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken.

Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Rechtslagen in Europa

Diese Website bietet Informationen und Adressen für Frauen, die eine Klinik oder ÄrztInnen suchen, wo sie eine sichere Abtreibung vornehmen lassen können. Sofort können Sie ersehen, in welchem europäischen Land Sie einen leichte Zugang haben oder wo Sie mit Einschränkungen konfrontiert werden oder auch, wo der Eingriff verboten ist.

Abtreibungsgesetze in Euopa

Die meisten Länder in der Europäischen Union erlauben eine Abtreibung auf Wunsch der Frau während des ersten Trimesters (bis zur 12.Woche nach der Ovulation oder 14.Woche nach der Menstruation). Nach dem ersten Trimester ist eine Abtreibung nur unter bestimmten Umständen erlaubt, wie zB Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau, Defekte beim Foetus oder andere spezifische Situationen, wie die Begleitumstände für das Zustandekommen der Empfängnis (Vergewaltigung) oder das Alter der Frau. In Österreich zum Beispiel sind Abtreibungen im zweiten Trimester (ab der 14.Woche nach der Menstruation) nur zulässig, wenn die Schwangerschaft eine ernste Gefahr für die körperliche Gesundheit der Frau (nur wenn sie nicht durch andere Mittel vermieden werden kann); Gefahr für die psychische Gesundheit der Frau (nur wenn sie nicht durch andere Mittel vermieden werden kann); unmittelbare Gefahr für das Leben der Frau (nur wenn sie nicht durch andere Mittel vermieden werden kann); schweren fetalen Beeinträchtigung (körperlichen oder geistigen); oder wenn die Frau unter 14 Jahre alt ist. Abtreibung ist in fast jedem europäischen Land legal, obwohl es eine große Bandbreite an Einschränkungen gibt, die einen Abbruch erschweren. Obwohl in fast jedem europäischen Land dieser Eingriff während des ersten Trimesters der Schwangerschaft auf Wunsch erlaubt ist, gibt es nur sehr wenige Länder mit Gesetzen, die so liberal sind, wie die der Vereinigten Staaten, wenn es um spätere Abtreibungen geht. Einschränkungen bei Abtreibungen korrespondieren mit Ländern, die stärker dem katholischen Glauben unterliegen.

Einige Länder, wie Dänemark, erlauben eine Abtreibung nach dem ersten Trimester für eine Vielzahl von Gründen, einschließlich sozioökonomischen, wofür aber eine Genehmigung erforderlich ist.

Anzumerken wäre, dass der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch in Europa nicht so sehr von der exakten Interpretation des Gesetztes abhängt, sondern vielmehr von den vorherrschenden gesellschaftspolitischen Ansichten, die zur Gesetzesauslegung führen. Zum Besipiel in einigen Teilen Europas gibt es Gesetze, die eher tolerant ausgelegt werden, wenn z.B der Abbruch im zweiten Trimester aufgrund psychischer Gesundheitsprobleme erlaubt ist (wenn die Frau unter der Fortsetzung der Schwangerschaft leiden würde) während es in konservativen Kreisen sehr schwierig ist, einen legalen Abbruch sogar im frühen Stadium vornehmen zu lassen, aufgrund der Politik der “Verweigerung aus Gewissensgründen”, wo Ärztinnen berechtigt sind, die Durchführung des Eingriffes abzulehnen, wenn es im Widerspruch zu ihren moralischen oder religiösen Einstellungen steht.

Malta ist das einzige europäische Land, das den Schwangerschaftsabbruch in allen Fällen verbietet, ohne Ausnahme, nicht einmal dann, wenn das Leben der Frau auf dem Spiel steht! (see Abortion in Malta).

In Irland ist Abtreibung verboten, mit Ausnahme, wenn das Leben der Frau bei Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist. Das gleiche gilt für Andorra.

Mit Ausnahme von Polen, haben die ehemals kommunistischen Länder liberale Abtreibungsgesetze. Polen ist ein Land mit einem sehr strengen Abtreibungsgesetz, wo es für Frauen sehr schwierig ist, eine legale Abtreibung durchführen zu lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur in unter diesen Umständen erlaubt: Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau, wenn die Schwangerschaft aufgrund einer kriminellen Handlung besteht (die Straftat muss von einem Staatsanwalt bestätigt werden), oder wenn der Fötus sehr missgebildet ist. Ein Arzt, der eine Abtreibung ohne diese Rechtsgrundlage durchführt, ist strafbar, und aus Angst vor Strafverfolgung, vermeiden ÄrztInnen in Polen einen Eingriff vorzunehmen, außer unter extremsten Bedingungen.

Die meisten europäischen Länder haben Gesetze, die vorschreiben, dass minderjährige Mädchen die Zustimmung ihrer Eltern brauchen, oder dass diese über die Abtreibung informiert werden müssen . In den meisten Ländern kann jedoch diese Regel umgangen werden, wenn ein Ausschuss zustimmt, dass das Mädchen in Gefahr wäre, wenn seine Eltern von der Schwangerschaft wüssten, bzw. es in ihrem Interesse ist, ihre Eltern nicht zu benachrichtigen. Die praktische Interpretation dieser Gesetze ist unterschiedlich von Region zu Region, wie auch bei den anderen Abtreibungsgesetzen.

In Ländern wo die Abtreibung ungesetzlich oder eingeschränkt ist,ist es üblich, dass Frauen in die Nachbarländer mit liberaleren Gesetzen reisen. Im Jahr 2007 wurde geschätzt, dass ca. 6.000 irische Frauen jährlich nach England reisen, um einen Abbruch durchführen zu lassen. Source: wiki/Abortion_law.