Der medikamentöse Abbruch mittels Abtreibungspille kann unmittelbar nach einem positiven Schwangerschaftstest durchgeführt werden.
Das Abwarten bis man im Ultraschall das Embryo bzw.die Herzaktion sieht, ist nicht notwendig und wiederspricht der eigentlichen Idee des medikamentösen Schwangerschaftsabbruches. Der Schwangerschaftsabbruch vor dem Erscheinen der Herzaktion ist für die Betroffenen wesentlich leichter zu verkraften.
Wenn im Ultraschall ein Fruchtsack zu sehen ist, ist eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen. In extrem frühen Phasen kann jedoch der Fruchtsack noch nicht sonographisch sichtbar sein, auch wenn die Schwangerschaft bereits mit einem Test feststeht. In diesen Fällen muss die Eileiterschwangerschaft durch 2 Blutabnahmen ausgeschlossen werden. Die Halbierung des Schwangerschaftshormons (ß-HCG) innerhalb einer Woche schließt eine Eileiterschwangerschaft definitiv aus.
Hinzu kommt: je früher der Abbruch, umso geringer ist die Blutung. Wenn die Entscheidung definitiv ist, sollte der Abbruch so bald wie möglich durchgeführt werden.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille kommt nur in der frühen Schwangerschaft in Frage, da die Wirksamkeit des Mittels mit fortschreitender Dauer der Schwangerschaft abnimmt. Das Medikament kann bis zur 10. Schwangerschaftswoche angewendet werden.
Es sind zwei Institutbesuche erforderlich, wobei die 2. Untersuchung (Kontrolle) auch von ihrem Gynäkologen übernommen werden kann.
Die kombinierte Anwendung der Abtreibungspille mit Prostaglandin führt bei rund 97 Prozent der Frauen zum vollständigen Schwangerschaftsabbruch. In 3% der Fälle, wenn es nicht zum Schwangerschaftsabbruch gekommen oder Restgewebe in der Gebärmutter verblieben ist, wird ein zusätzlicher instrumenteller Eingriff, d.h. eine Cürettage erforderlich.
Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufprobleme. Wie bei jedem Schwangerschaftsabbruch kommt es zu Blutungen, die nach der Einnahme der Abtreibungspille jedoch bis zu 14 Tage andauern können. In seltenen Fällen machen diese Blutungen eine ärztliche Behandlung erforderlich.In diesen Fällen muss die Patientin im Institut oder in der nächstgelegenen ärztlichen Einrichtung oder im nächstgelegenen Krankenhaus vorstellig werden.
Die Abtreibungspille darf nicht angewendet werden,
Frauen mit einer Blutgerinnungsstörung sollten abklären lassen, ob die Anwendung der Abtreibungspille möglich ist. Bei Frauen, die mit Kortison behandelt werden, muss bei Anwendung des Medikaments die Dosierung des Kortisons überprüft werden.
Ist die Schwangerschaft trotz Verwendung einer Spirale eingetreten, muss diese vor Einnahme der Tabletten entfernt werden.